Archive for 17. August 2009

8er-Rugby, FYI: Das „Arbeitspapier“ von Hannover

August 17, 2009

Heute habe ich dann doch eine Reaktion auf meine Nachfragen bezgl. Spielmodus in den RL erhalten.
Lest selbst:

Vorschlag des FC St. Pauli von 1910
für eine Reform des Spielsystems der Regionalligen der Frauen

Vorbemerkung

Der FC St. Pauli hält es im Interesse der Weiterentwicklung des deutschen Frauenrugby für dringend erforderlich, das bisherige Spielsystem der Regionalligen grundlegend zu ändern. Wie nach unserer Auffassung eine solche Änderung durchgeführt werden sollte, ergibt sich aus dem im Weiteren dargestellten Regelwerk. Zu den einzelnen GWLVs ( German
Women`s Law Variations ) sind kurze Begründungen beigefügt.

Wir greifen damit eine Konzeption auf, die der ehemalige deutsche Bundestrainer ( Männer ) Robert Antonin, in seiner Funktion als damaliger Entwicklungsbeauftragter des IRB für Europa, 2002 in Barcelona erstmals vorgestellt hat. Anlass war die im Rahmen des derzeitigen WRWC vom IRB veranstaltete internationale Konferenz über die Weiterentwicklung des Frauenrugby.

Unser Vorschlag soll der Arbeitstagung der DRF am 10.7. in Hannover als
Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung dienen.

Regeln
§ 1
In den Regionalligen der Frauen wird – mit Ausnahme der nachstehenden Regelvariationen – nach den geltenden Regeln für das 15er-Rugby gespielt.
§ 2 Spielfeld:
Die Spielfeldabmessungen ergeben sich aus den Markierungen des nach den Regeln gekennzeichneten Spielfeldes für das 15er-Rugby. Dabei sind die Mallinie und die der Mallinie am nächsten liegende 10m-Linie die Seitenlinien. Die 5m-Gassenlinien sind die Mallinien, die Außenlinien die Endlinien des Malfeldes. Die 15m-Gassenlinien gelten als 22m-Linien. Für die Kennzeichnung der Mittellinie und der nur für Antritte benötigten 10m-Linien gilt eine Markierung mit Markierungshütchen auf den beiden Seitenlinien als ausreichend:
Begründung:
Die deutliche Verkleinerung der Spielfläche setzt diese in eine
solche Relation zur Anzahl der Spielerinnen, die dem 15er-Rugby
entspricht. Dadurch wird der Kerngedanke des 15er-Rugby,
nämlich die Kontrolle des Territoriums durch eine mannschaftliche
Anstrengung, und die dafür erforderlichen technischen und
taktischen Fertigkeiten gefördert.
§ 3 Mannschaftsstärke:
Eine Mannschaft spielt mit 8 Spielerinnen, von denen 3 den Sturm bilden.
Begründung:
1. Die Steigerung von 7 Spielerinnen auf dem Feld auf 8
verdeutlicht den Willen der Rugbyfrauen zur Weiterentwicklung
anstelle eines gemütlichen Verharrens auf dem bisher Erreichten.
2. Die Erhöhung der Mannschaftsstärke bedeutet auch eine Abkehr
von der Illusion, dass in den Regionalligen bisher 7er-Rugby
gespielt werde.
3. Acht Spielerinnen ermöglichen zusätzliche Optionen im Spiel
der Hintermannschaft durch Einsetzen einer Schlussspielerin, die
denen im 15er-Rugby entsprechen.
4. Im Gegensatz zur bisher üblichen Spielweise macht es der
Einsatz einer Schlussspielerin wahrscheinlicher, dass ein
gelungener Durchbruch durch die Verteidigung nicht automatisch
zum Versuch führt.
§ 4 Einwechslungen:
Abgesehen von den geltenden Regeln zum Wechsel wegen Blutverletzung dürfen während eines Spiels bis zu 8 Spielerinnen eingewechselt werden.
Begründung:
Eine möglichst großzügige Regelung soll denjenigen Vereinen
helfen, die bei der Anwerbung und Ausbildung neuer Spielerinnen
große Fortschritte erzielen.
§ 5 Erhöhungstritte:
Erhöhungstritte werden mit Dropkick ( „Sprungtritt“ ) ausgeführt. Dabei kann die ausführende Spielerin einen beliebigen Punkt auf dem Spielfeld wählen.
Begründung:
Technisch bedingte Folge aus der Drehung des Spielfeldes.
§ 6 Straftritte:
Das Erzielen von Punkten durch einen gesetzten Straftritt ( „Platztritt“ ) auf die Goalstangen ist nicht möglich.
Begründung:
s.o. § 5
§ 7 Dropkicks:
Für Dropkicks aus dem Spiel gilt das Gleiche wie in § 6.

Hamburg, 28. Juni 2009

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